Die Koordinierungsrunde soll in der Satzung verankert werden, um mehr Transparenz zu schaffen.
Dieser Antrag ist deckungsgleich zu SÄA-I3_V1 außer in Hinblick auf die Vorstandsmitglieder. Sollte SÄA-I2 zu den Vorsitzenden angenommen werden, wird dieser Antrag zurückgezogen und SÄA-I3_V1 stattdessen zur Abstimmung gestellt.
Kommentare
Tobias Balke:
Diese Runde sollte besser nicht auch noch durch ihre Aufnahme in die Satzung optisch "legitimiert" werden. Sonst könnte es uns geschehen, dass nach einiger Zeit mit Berufung auf dieses Satzungsklausel "in dringenden Fällen" offizielle Entscheidungsbefugnisse für dieses geheim tagende Quasi-Gremium verlangt werden.
Hinzu kommt, das leider
- durch die Formulierung „Mitglieder der Parlamente“ kombiniert mit den Worten „zwei Mitglieder des Fraktionsvorstandes in der Bezirksverordnetenversammlung“ den Eindruck erwecken, wir hielten die BVV für kein Parlament;
- durch die Formulierung „Mitglieder der Parlamente und Regierungen“ den Eindruck erwecken, wir hielten die Mitgliedschaft von mindestens zwei unserer Mitgliedern in einer Regierung für dauerhaft garantiert. Könnte uns das nicht als arrogante Prahlerei ausgelegt werden?
- durch die Formulierung „Staatssekretär*innen“ den Eindruck erwecken, wir hielten den Staatssekretär*innen-Status von mindestens zwei unserer Mitglieder für dauerhaft garantiert, und durch die Formulierung „Mitglieder des Bundes- und Landesvorstandes“ die Mitgliedschaft von mindestens zwei unserer Mitgliedern im Bundesvorstand und im Landesvorstand für dauerhaft garantiert. Könnte nicht auch dies uns als arrogante Prahlerei ausgelegt werden?
- durch die Formulierung „die Mitglieder des Bezirksamtes“ den Eindruck erwecken, wir hielten die Mitgliedschaft von mindestens zwei unserer Mitgliedern im Bezirksamt für dauerhaft garantiert, und durch die Formulierung „die*der BVV-Vorsteher*in“ den Eindruck erwecken, wir hielten die BVV-Leitung durch eine*n Grüne*n für dauerhaft garantiert. Könnte uns nicht auch das als arrogante Prahlerei ausgelegt und (u.a.) zu Verstimmungen bei (akuten oder potentiellen) Zählgemeinschaftspartner*innen führen?
- durch die Formulierung „als rein beratende Runde des Vorstandes“ den Eindruck erwecken, alle anderen Koordinierungsrunden-Teilnehmenden seien nur zur Beratung des Kreisvorstandes zugelassen, bräuchten selbst also nie den Rat dieser Runde. Könnte das nicht in einer Konfliktsituation verschärfend wirken?
- durch die Formulierung „Die Koordinierungsrunde tagt regulär an jedem fünften Dienstag eines Monats, sofern vorhanden.“ kombiniert mit der Nicht-Erwähnung der Möglichkeit „nicht-regulärer“ Sitzungen es fraglich erscheinen lassen, ob Einladungen zu anderen Terminen überhaupt zulässig sind. Könnte nicht auch das in einer Konfliktsituation verschärfend wirken?