Unser Kreisverband gehört zu den Gliederungen des berliner Landesverbandes und § 5 (3) 9 der Landessatzung („Bei Abstimmungen in Abteilungen und Bezirken, die nicht Abteilungs- oder Bezirksprogramme, Wahl oder Beauftragung von Delegierten, Wahl von Sprecher*innen oder Vorständen oder die Aufstellung oder Nominierung von Kandidat*innen für öffentliche Ämter betreffen, kann jedes Mitglied in jeder Gruppe mit stimmen.“) ist auch für uns eine verbindliche Vorgabe. Es wäre also eine unzulässige Einschränkung von Mitgliederrechten, Mitglieder mit Stimmrecht in einem anderen Kreisverband von der Wahl der Diätenkommission und der Kassenprüfer*innen, der Entlastung des Kreisvorstandes oder der Beschlussfassung über die Finanzplanung auszuschliessen.
| Antragsteller*in: | Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
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| Status: | Verschoben |
| Angelegt: | 12.02.2024, 22:39 |
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