unser Kreisverband gehört zu den Gliederungen des berliner Landesverbandes und die Regel-Dauer von zweieinhalb Stunden gemäß § 24 (3) 1 der Landessatzung ist auch für uns eine verbindliche Vorgabe. - Abstimmen dürfen nur Mitglieder. Andere Teilnehmende grüner Versammlungen dürfen mit beraten, fragen und fordern, aber nicht mit entscheiden. Das gilt gemäß § 6 (2) der Landessatzung selbst für Probemitglieder.
Antragsteller*in: | Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
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Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 12.02.2024, 21:35 |
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