Die Wahl und die Amtsdauer der Kassenprüfer*innen sollten auch in der Satzung geregelt sein. Darüher hinaus sollte in der Satzung herausgestellt werden, dass Sinn und Zweck der jährlichen Kassenprüfung die Entlastung des Vorstandes ist.
| Antragsteller*in: | Heike Hüneke |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Angelegt: | 11.02.2024, 23:06 |
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